Nutzungsbedingungen

Die Vereinbarung besteht aus diesen Nutzungsbedingungen (einschließlich Anhängen und Anhängen zu diesen, „Bedingungen“) zusammen mit allen Bestellformularen (zusammen „Vereinbarung“), die zwischen dem Kunden („Kunde“ oder „Sie“) und Everhelp Limited mit ihrer Registrieradresse in 5-9 Main Street, Gibraltar, GX11 1AA, Gibraltar, Gibraltar, oder einer anderen auf dem Bestellformular angegebenen juristischen Person („EverHelp“) abgeschlossen wurden (jeweils ein „Partei“, zusammen die „Parteien“) und regelt die Nutzung der im Bestellformular aufgeführten Dienste durch den Kunden.

„Bestellformular“ bezeichnet das: (i) unterschriebene Bestellformular zwischen den Parteien; oder (ii) das entsprechende Online-Registrierungsformular oder die Click-Through-Vereinbarung, die auf diese Bedingungen verweist.

Wenn Sie diese Bedingungen im Namen eines Unternehmens abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, für dieses Unternehmen bindend zu sein. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie diesen Bedingungen nicht bedingungslos zustimmen, haben Sie kein Recht, die Dienste zu nutzen.

1. TERMIN UND DIENSTLEISTUNGEN

1.1 Dienstleistungen. Der Kunde beauftragt EverHelp hiermit mit der Erbringung der Dienstleistungen, wie sie in separaten Bestellformularen zwischen den Parteien („Dienste“) angegeben sind, und verpflichtet sich, diese Dienste zu bezahlen.

1.2 Normen. EverHelp erbringt die Dienste dem Kunden gemäß angemessenen Anfragen, die der Kunde von Zeit zu Zeit mit der gebotenen Sorgfalt, Fähigkeit und Sorgfalt gemäß den üblichen Praktiken in der Branche, im Beruf oder im Handel stellen kann.

1.3 Dienste von Drittanbietern. Die Parteien können schriftlich vereinbaren, bestimmte technische Dienste Dritter (Kundenkommunikationsplattformen, Kundensupportdienste einschließlich Wissensinhaltssysteme) zu nutzen. Der Kunde erkennt an, dass durch die Nutzung der oben genannten technischen Dienste von Drittanbietern der Kommunikationsverlauf und bestimmte Informationen über die Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Methoden und Prozesse des Kunden zum Zwecke der Erbringung von Diensten an Drittanbieter weitergegeben werden. Der Anbieter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten der Kunden des Kunden in der Anwendung von Diensten Dritter zu schützen.

2. GEBÜHREN UND BEZAHLUNG

2.1 Gebühren. Die Gebühren werden gemäß dem Bestellformular in Rechnung gestellt. Alle Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und alle gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, sofern in der Vereinbarung oder im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben. Alle Zahlungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem jeweiligen Rechnungsdatum in der auf dem Bestellformular angegebenen Währung vollständig und ohne Verrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung (mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge oder Einbehalte) innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem jeweiligen Rechnungsdatum zu leisten, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist („Fälligkeitsdatum der Zahlung“).

2.2 Steuern. Alle im Rahmen der Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) oder anderer lokaler Umsatzsteuern, für die der Kunde verantwortlich ist. Alle Überweisungsgebühren (falls zutreffend) oder Steuern, die einer Partei von einer Regierungsbehörde im Zusammenhang mit der Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung auferlegt werden, sind von dieser Partei zu zahlen.

2.3 Gebühren für verspätete Zahlungen. Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung erfolgt ist, behält sich EverHelp ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die EverHelp zur Verfügung stehen, das Recht vor, eine Gebühr für verspätete Zahlungen („Verzugsgebühr“) in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags zu erheben. Bevor EverHelp eine Gebühr für verspätete Zahlungen berechnet, kann, ist aber nicht verpflichtet, den Kunden bezüglich des Zahlungsverzugs zu kontaktieren und den Erhalt der entsprechenden Rechnung zu überprüfen. Der Kunde muss EverHelp vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung stellen.

2.4 Anpassungen. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass EverHelp dem Kunden eine falsche Rechnung gestellt hat, muss der Kunde EverHelp spätestens fünf (5) Tage nach Erhalt der Rechnung kontaktieren, um eine Korrektur zu erhalten. Anfragen sollten an die im jeweiligen Bestellformular angegebene Kontakt-E-Mail von EverHelp gerichtet werden.

3. BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

3.1 Gegenseitige Zusicherungen und Garantien. Jede Partei versichert und garantiert der anderen Partei, dass:
(a) es ist ordnungsgemäß organisiert, besteht gültig und hat nach den Gesetzen des Landes, in dem es seinen Sitz oder eine andere Organisation hat, einen guten Ruf als Körperschaft oder andere Einheit;
(b) es hat das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht, seinen Verpflichtungen nachzukommen und diese zu erfüllen und die Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen zu gewähren, die es im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt oder gewähren muss;
(c) die Ausführung dieser Vereinbarung durch ihren Vertreter, dessen Unterzeichnung am Ende dieser Vereinbarung erfolgt, wurde durch alle erforderlichen betrieblichen oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß genehmigt; und
(d) Wenn diese Vereinbarung von beiden Parteien ausgeführt und geliefert wird, stellt sie die rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung dieser Partei dar, die gemäß ihren Bedingungen gegen diese Partei durchsetzbar ist.

3.2 Zusätzliche Zusicherungen und Garantien von EverHelp. EverHelp versichert und garantiert dem Kunden, dass es die Dienste professionell und fachgerecht gemäß den allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen erbringt und angemessene Ressourcen aufwendet, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.

3.3 Zusätzliche Zusicherungen und Garantien des Kunden. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber EverHelp, dass der Kunde Eigentümer ist oder anderweitig über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen in Bezug auf Daten der Kunden des Kunden verfügt, die EverHelp erhält und gemäß dieser Vereinbarung und der Datenverarbeitungsvereinbarung verarbeitet wird.

4. ENTSCHÄDIGUNG

4.1 Jede Partei entschädigt, verteidigt und schadlos hält die andere Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren und Vertreter von und gegen jegliche Haftung, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung einer Zusicherung oder Garantie ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch diese Partei ergeben.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ

5.1 VORBEHALTLICH DIESER ABSCHNITTE 5.2, 5.3 UND 5.4 DARF DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERER THEORIE HANDELT, IN BEZUG AUF ALLE VERTRAGSGEGENSTÄNDE, DIE IM JAHR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS AN EVERHELP GEZAHLT UND ZU ZAHLEN SIND (UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE IN RECHNUNG GESTELLT WURDEN) NICHT ÜBERSCHREITEN WODURCH EIN ANSPRUCH GELTEND GEMACHT WIRD. DAS VORLIEGEN VON MEHR ALS EINEM ANSPRUCH DARF DIESE GRENZE NICHT ERHÖHEN.

5.2 VORBEHALTLICH DER ABSCHNITTE 5.3 UND 5.4 HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR: (A) BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN; (B) UMSATZEINBUSSEN; (C) ENTGANGENE GEWINNE; (D) VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT VON DATEN; ODER (E) KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, DIENSTLEISTUNGEN ODER TECHNOLOGIEN, DIE IM RAHMEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, JEWEILS UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG (UND OB (B) DURCH (E) DIREKT, SPEZIELL, INDIREKT, ZUFÄLLIG ODER FOLGERICHTIG SIND, GLEICH OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT), EINE VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN HANDELT, STRIKTE HAFTUNG ODER ANDERE THEORIE.

5.3 DIE IN DIESEM ABSCHNITT 5 ENTHALTENEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NICHT FÜR VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 6 (VERTRAULICHKEIT UND GESCHÜTZTE INFORMATIONEN), VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN.

5.4 NICHTS IN DER VEREINBARUNG BESCHRÄNKT ODER SCHLIESST DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR EINE HAFTUNG AUS, DIE GESETZLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.

6. VERTRAULICHKEIT UND URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE INFORMATIONEN

6.1 Eine Partei (die „empfangende Partei“) kann vertrauliche Informationen der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) erhalten, und die empfangende Partei hat alle diese vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und zu schützen, indem sie dasselbe Maß an Sorgfalt und Diskretion walten lässt, das die empfangende Partei in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, was in keinem Fall geringer als angemessene Sorgfalt und Diskretion sein wird.

6.2 Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen weder für ihre eigenen Zwecke verwenden (außer wie in der Vereinbarung vorgesehen) noch vertrauliche Informationen an andere Personen als die autorisierten Benutzer dieser Partei oder die Unterauftragsverarbeiter von EverHelp weitergeben, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei bleibt für die Vertraulichkeit der Informationen verantwortlich. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke verwenden, als dies zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlich ist.

6.3 Ohne Einschränkung des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen an eine Regierungsbehörde weitergeben, wenn diese Offenlegung: (a) gesetzlich vorgeschrieben oder (b) notwendig ist, um ihre Rechte auszuüben oder ihren Verpflichtungen aus und gemäß der Vereinbarung nachzukommen.

6.4 In der Vereinbarung sind „Vertrauliche Informationen“ vertrauliche oder geschützte Geschäftsinformationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, Dienste, Quellcode und zugrundeliegende technische oder geschäftliche Informationen, die sich auf die offenlegende Partei beziehen und der empfangenden Partei gemäß der Vereinbarung von oder im Namen der offenlegenden Partei offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; vorausgesetzt, dass vertrauliche Informationen keine Informationen enthalten, die (i) Teil von der öffentliche Bereich ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei; (ii) war vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei und wurde von der empfangenden Partei weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erlangt; (iii) wird der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt; (iv) wird in die Dienste eingegeben oder (v) wird von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt.

6.5 Dieser Abschnitt gilt während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für drei (3) Jahre nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung und gilt auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.

7. KÜNDIGUNG; SPERRUNG

7.1 Kündigung wegen Vertragsverletzung. Unbeschadet anderer ihr zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich darüber informiert, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag verstößt, die nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen schriftlichen Mitteilung, in der die Abhilfe des Verstoßes gefordert wird, behoben wurde, oder eine der Parteien (a) die Einstellung ihres gesamten Geschäfts ankündigt oder zahlungsunfähig wird; (b) wählt seinen Betrieb aufzulösen und abzuwickeln; c) trifft eine allgemeine Abtretung der Leistung von Gläubigern; oder (d) einen Insolvenzverwalter, Verwahrer oder Treuhänder beantragt oder ernennt (oder ein Dritter veranlasst, für sich selbst zu bestellen), der das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Vermögen dieser Partei in Besitz nimmt.

7.2 Kündigung aus Gründen der Bequemlichkeit. Sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht, kann der Vertrag jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen von jeder Partei gekündigt werden, wobei die andere Partei 30 (dreißig) Kalendertage vorher schriftlich darüber informiert wird.

7.3 Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung der Vereinbarung auf irgendeine Weise werden die Parteien die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei unverzüglich löschen oder vernichten. Wird diese Vereinbarung aufgrund eines wesentlichen Verstoßes durch den Kunden gekündigt, hat der Kunde alle ausstehenden Gebühren vollständig zu zahlen, die über den Rest jedes ausstehenden Bestellformulars zu zahlen sind, oder wenn der Kunde Gebühren im Voraus bezahlt hat, sind diese Gebühren nicht erstattungsfähig. Wenn dieser Vertrag vom Kunden aufgrund eines wesentlichen Verstoßes durch EverHelp gekündigt wird, erstattet EverHelp dem Kunden anteilig alle im Voraus bezahlten Gebühren.

7.4 Frühere Rechte. Die Kündigung oder der Ablauf der Vereinbarung hat keinen Einfluss auf Rechte, Rechtsmittel, Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Tag der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Verletzung der Vereinbarung zu verlangen, die am oder vor dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs bestand.

8. DATUM DES INKRAFTTRETENS; LAUFZEIT

8.1 Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet, das auf die Vereinbarung verweist (das „Datum des Inkrafttretens“) und gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten („Erstlaufzeit“), sofern auf dem Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Jedes Bestellformular verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“, zusammen mit der ersten Laufzeit, die „Laufzeit“) gemäß den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EverHelp, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit oder der aktuellen Verlängerungslaufzeit mit (per E-Mail reicht aus), dass sie beabsichtigt, die Verlängerung nicht vorzunehmen.

9. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von England und Wales, mit Ausnahme der Regeln des Kollisionsrechts.

9.2 Streitbeilegung. Alle Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren entschieden, das vom Internationalen Zentrum für Streitbeilegung gemäß seinen Internationalen Schiedsregeln geleitet wird. Die internationalen beschleunigten Verfahren des Internationalen Zentrums für Streitbeilegung finden unabhängig vom Streitwert Anwendung. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Nikosia, Zypern. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass, falls eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, diese per Video, Audio oder auf andere elektronische Weise durchgeführt wird. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ihre Vertreter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen.

10. ALLGEMEIN

10.1 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und der Dienste dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen zu diesem Gegenstand. Soweit zwischen den Bedingungen und einem von beiden Parteien unterzeichneten Bestellformular ein Konflikt oder eine Inkonsistenz besteht, hat das Bestellformular im Umfang eines solchen Konflikts oder einer Inkonsistenz Vorrang.

10.2 Änderungen. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, müssen alle Änderungen der Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

10.3 Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Bestimmung der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung.

10.4 Rechte Dritter. Die Vereinbarung gewährt Personen, die nicht Vertragspartei sind, keine Rechte oder Vorteile, und niemand anderes als eine Vertragspartei, ihre Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger haben das Recht, eine der Bedingungen der Vereinbarung durchzusetzen.

10.5 Abtretung. Mit Ausnahme einer Abtretung durch EverHelp an ein hundertprozentiges Tochterunternehmen sind weder die Rechte noch die Verpflichtungen aus der Vereinbarung von einer der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtretbar oder übertragbar (die nicht unangemessen verweigert wird), und jede solche versuchte Abtretung oder Übertragung ist nichtig und ohne Wirkung.

10.6 Trennbarkeit. Jede Bestimmung der Vereinbarung gilt als abtrennbar, sodass, falls eine Bestimmung oder Klausel mit bestehenden oder zukünftigen Gesetzen oder Vorschriften kollidiert oder von einem Gericht für illegal, nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt wird, die anderen Bestimmungen der Vereinbarung auf das Mindestmaß beschränkt oder geändert werden, das erforderlich ist, um sie gültig, legal und durchsetzbar zu machen und damit die Vereinbarung ansonsten in Kraft bleibt.

10.7 Hinweise. Jede Partei übermittelt alle Mitteilungen, Genehmigungen oder sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen der Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, einschließlich solcher, die Änderungen der Vereinbarung betreffen, per E-Mail (jeweils an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse). Bei Mitteilungen per E-Mail gilt das Datum des Eingangs als das Datum, an dem die Mitteilung übermittelt wird. EverHelp kann alle Benachrichtigungen auch durch Veröffentlichung auf der Website oder in Ihrem Konto übermitteln.

10.8 Verzögerung. Eine Verzögerung einer Partei bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen stellt keine Vertragsverletzung dar, wenn sie durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt. Die betroffene Partei wird die andere Partei über ein solches Ereignis informieren und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufnehmen.

10.9 Gegenstücke. Die Bestellformulare können in einer beliebigen Anzahl von Gegenstücken ausgefüllt werden, von denen jedes ein Original ist, aber alle Gegenstücke zusammen bilden dasselbe Dokument. Die Zusendung eines ausgeführten Gegenstücks einer Unterschriftsseite zum Bestellformular per E-Mail oder durch andere elektronisch übermittelte Unterschriften der Parteien ist genauso wirksam wie die Zustellung eines manuell ausgeführten Gegenstücks eines solchen Bestellformulars.

10.10 Keine Partnerschaft. Nichts in der Vereinbarung zielt darauf ab, ein Joint Venture, eine Partnerschaft, eine Agentur oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zu begründen.

10.11 Datenverarbeitungsvereinbarung. Die Vertragsparteien vereinbaren, Anhang 1 (Zusatz zur Datenverarbeitung), der unter Link verfügbar ist, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Abkommens einzuhalten.

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